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JURIDICA INTERNATIONAL. LAW REVIEW. UNIVERSITY OF TARTU (1632)

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Media of Law and Legal Science

XVII/2010
ISBN 978-9985-870-27-3

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Die gesamtnordischen juristischen Zeitschriften

Das juristische Zeitschriftenwesen im Norden ist in Dänemark und auch in Norwegen erheblich älter als das in Schweden und in Finnland. *1 Einige juristische Periodika Dänemarks erschienen schon am Ende des 18. Jahrhunderts, während die frühesten Zeitschriften in Schweden und in Finnland 1830 bzw. 1861 gegründet worden sind. Für das frühere Erscheinen der Periodika war die Entstehung eines Berufsstandes ausgebildeter Juristen in den westnordischen Ländern wahrscheinlich von entscheidender Bedeutung.

Die Frühgeschichte der nordischen juristischen Periodika bis etwa 1850 wurde von Zeitschriften geprägt, die von einer oder einigen Personen herausgegeben wurden; die Zeitschriften waren von diesen Gründern völlig abhängig und gingen demzufolge auch sofort ein, wenn die Herausgeber nicht mehr fortsetzen konnten oder wollten. Am Ende der Gründungsperiode um 1850 war die Lage recht trist. Außer einigen Entscheidungssammlungen gab es weder in Dänemark noch in Norwegen juristische Periodika, während man in Schweden das von Kjell Åke Modéer in seinem Beitrag näher behandelte Schmidtsche Juridiskt Arkif  hatte. Das Eingehen mancher Zeitschrift schon nach kurzer Zeit deutet darauf hin, dass die Herausgeber in der Gründungszeit mit mehreren Problemen zu kämpfen hatten. Mehrere kurzlebige Periodika gingen wegen Mangels an Material oder an Lesern ein. Ökonomische Schwierigkeiten waren ja natürlich ein Dauerproblem, womit auch die Zeitschriften im 20. Jahrhundert zu kämpfen hatten.

In der Mitte des 19. Jahrhunderts wurden dann die ersten nationalen juristischen Vereine gegründet, und diese Vereine haben bald eigene Zeitschriften veröffentlicht; später waren die nationalen Anwaltsvereine in dieser Hinsicht besonders aktiv. In einigen Jahrzehnten hatte sich die Lage völlig verändert, und die ersten noch heute existierenden Zeitschriften wurden gegründet. In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts gab es in allen nordischen Ländern so viele Juristen, dass erfolgreiche Fachzeitschriften möglich geworden waren.

Es bleibt als allgemeiner Eindruck von den Zielsetzungen der frühen nordischen juristischen Zeitschriften, dass sie vor allem praktisch angelegt waren. Sie hatten oft die Hauptaufgabe, Auskunft über die Rechtsprechung zu vermitteln, obwohl es ihnen nicht an rechtswissenschaftlichen Artikeln fehlte. Die verhältnismäßig geringe Zahl ausgebildeter Juristen und der somit kleine Kreis möglicher Abonnenten hat eine überwiegend praktische Ausrichtung erzwungen. Eine Zeitschrift nur für das Publikum akademischer Lehrkräfte herauszugeben war ökonomisch nicht machbar; um so weniger Chancen hatte eine Zeitschrift mit einer bestimmten rechtswissenschaftlichen Position.

Ein neues politisches Klima war eine wichtige Voraussetzung für die Entstehung gesamtnordischer Zeitschriften. Nach 1814 ersetzte eine skandinavisch orientierte Gesinnung erstaunlich schnell die alte Erbfeindschaft zwischen den nordischen Völkern. Der Skandinavismus fing als Studentenbewegung an, wurde aber bald eine politische Realität, die freilich im Jahre 1864 versagte, als Dänemark allein den Krieg mit Preußen und Österreich führen musste. Trotz des Zusammenbruchs des sicherheitspolitischen Skandinavismus blieb die Annäherung der nordischen Staaten nicht ohne gesellschaftliche und kulturelle Folgen, insbesondere auf den Gebieten der Gesetsgebungszusammenarbeit und der Rechtswissenschaft.

Der Skandinavismus war insbesondere für die Dänen wichtig. Nach fast zwei Jahrzehnten gab es in Dänemark in den Jahren 1863–1867 wieder eine juristische Zeitschrift, Tidsskrift for Retsvæsen (Zeitschrift für das Rechtswesen); die erste mit einem klaren politischen und auch rechtspolitischen Profil; wahrscheinlich wegen dieses Profils haben die Professoren der Kopenhagener juristischen Fakultät keine Beiträge für die Zeitschrift geliefert. Die Zeitschrift vertrat eine deutlich nationalliberale Linie und den Skandinavismus, und die Bedeutung Schleswigs als eine dänische Provinz wurde kräftig hervorgehoben. Mit der Gründung der noch heute bestehenden Ugeskrift for Retsvæsen (Wochenschrift für das Rechtswesen) ging Tidsskrift for Retsvæsen ein, und das politische Profil wurde in der neuen Zeitschrift stillschweigend vergessen.

Verbesserte Verkehrsverbindungen waren auch eine notwendige Voraussetzung für die nordische Zusammenarbeit. Die Nordischen Juristentagungen seit 1872 hat eine gesamtnordische Literatur und auch das gesamtnordische Zeitschriftenwesen gefördert. Als erste gesamtnordische Zeitschrift, dabei auch als erste spezialisierte juristische Zeitschrift im Norden wurde 1878 in Kopenhagen Nordisk Tidsskrift for Fængselsvæsen og penitentiære Institutioner (Nordische Zeitschrift für das Gefängniswesen und sonstige Strafvollzugsanstalten) als Organ für den Verein „Den nordiska penitentiärföreningen“ gegründet; ab 1890 mit dem Titel Nordisk Tidsskrift for Fængselswesen og praktisk Strafferet (Nordische Zeitschrift für das Gefängniswesen und praktisches Strafrecht). Als Mitarbeiter konnte die Zeitschrift die Strafrechtsprofessoren in Kopenhagen, Lund und Kristiania (Oslo) gewinnen. Weit wichtiger war jedoch die im Jahre 1888 in Kristiania gegründete, gleichfalls gesamtnordische Tidsskrift for Retsvidenskab (Zeitschrift für Rechtswissenschaft). Man hatte schon 1878 auf der dritten Juristentagung in Kristiania die Möglichkeit einer gesamtnordischen rechtswissenschaftlichen Zeitschrift erörtert; aber erst ungefähr zehn Jahre später wurde aber ökonomisch möglich.

Um die Bedeutung dieser neuen gesamtnordischen Zeitschrift darzulegen, möchte ich Dag Michalsen zitieren:

„1888 is an important year in the history of legal journals, not only for Norway, but for other Nordic countries as well, as Tidsskrift for Retsvidenskab was launched that year. In a number of ways Tidsskrift for Retsvidenskab was a new kind of legal journal. Firstly, it was a Nordic legal journal, thus expressing the new level of Nordic legal cooperation that began in the 1860s. Secondly, excluding any traces of authentic reporting of court practices, Tidsskrift for Retsvidenskab was the first explicit ‘modern’ legal journal in Norway not responsible for the reporting of court cases. Thirdly, the journal exhibited a systematic high academic level with a strong sense of what internationalisation of law and legal science in practice involved. The leading man of this project was Francis Hagerup ...“. *2

Dag Michalsen betont erstens, dass die Tidsskrift for Retsvidenskab eine gesamtnordische Zeitschrift war. Man muss sich aber fragen, wie ‚nordisch‘ denn eigentlich die Tidsskrift for Retsvidenskab früher war und heute ist, und dieses Problem ist auch später in den übrigen gesamtnordischen juristischen Zeitschriften bemerkbar. Jede Zeitschrift muss einen Verlagsort haben, und dieser beeinflusst leicht auch den Inhalt. Während ihrer ganzen Geschichte ist Tidsskrift for Retsvidenskab in Kristiania/Oslo erschienen; eine natürliche Lösung, weil die norwegische Stang’sche Gedächtnisstiftung die Kosten für die Zeitschrift trägt. Auch nach Hagerup ist der Chefredakteur immer ein Norweger gewesen. In den ersten Jahrzehnten der Zeitschrift wurde jedoch die Redaktion zeitweise in die anderen nordischen Hauptstädte verlegt: Hagerup, der die Redaktion personifizierte, wurde nach dem Scheitern seiner politischen Karriere im Jahre 1905 zuerst Botschafter in Kopenhagen und dann später 1916 in Stockholm. Schon von Anfang an hatte man eine gesamtnordische Redaktion mit sowohl dänischen als auch schwedischen Mitgliedern; in den 1920er Jahren wurde die Redaktion mit Vertretern Finnlands und Islands erweitert.

Zweitens sei die Tidsskrift for Retsvidenskab die erste moderne juristische Zeitschrift in Norwegen gewesen; eine Zeitschrift, die für die Veröffentlichung der Gerichtsentscheidungen nicht verantwortlich war. Diese Behauptung bedeutet aber, dass Michalsen, m. E. mit Recht, die Tidsskrift for Retsvidenskab auch als eine norwegische Zeitschrift betrachtet. Obwohl Rechtswissenschaftler von allen nordischen Ländern Beiträge schrieben, enthielten die Beilagen, die alle Abonnenten gratis bekamen, ausschließlich norwegische Abhandlungen, sogar eine Dissertation im Jahre 1907.

Drittens stelle nach Michalsen die Tidsskrift for Retsvidenskab den ersten Versuch dar, eine Zeitschrift mit einem klaren wissenschaftlichen Profil zu gründen, und gerade diese Zeitschrift fand in ihrer Anfangszeit keine uneingeschränkte Zustimmung. Der berühmte Einführungsaufsatz Hagerups in der Tidsskrift for Retsvidenskab von 1888, erschienen unter dem Titel „Nogle Ord om der nyere Retsvidenskabs Karakter“ (Einige Worte über den Charakter der neueren Rechtswissenschaft), wurde von schwedischer Seite gerügt, weil er zu wissenschaftlich und daher nicht für die schwedische Leserschaft geeignet sei: Letzere kenne weder das römische Recht noch die deutsche Literatur und könne daher eine wissenschaftliche Abhandlung wie die von Hagerup nicht recht verstehen. Trotz dieser, freilich nur privat dem Chefredakteur gegenüber geäußerten Kritik verblieb die redaktionelle Linie unverändert und der Inhalt streng wissenschaftlich. Alle Gebiete der Rechtswissenschaft wurden vertreten, und der Umfang der Zeitschrift ermöglichte auch die Veröffentlichung längerer Aufsätze. In seinem Einführungsaufsatz hatte Hagerup für die konstruktive Richtung, ‚die Begriffsjurisprudenz‘, plädiert; die Zeitschrift stand aber allen Richtungen offen. Allmählich wurden aber die Wünsche der Durchsnittsjuristen insoweit berücksichtigt, dass Übersichten der nationalen Rechtsprechung häufiger wurden. Hagerup musste auch selbst zugeben, dass gerade diese Übersichten den stärksten Beifall gefunden hatten.

Erst ab Ende des 19. Jahrhunderts kann man eine allmähliche Spezialisierung der juristischen Zeitschriften beobachten. Diese Spezializierung vollzog sich allerdings am Anfang sehr langsam; erst während des 20. Jahrhunderts ist ein reiches Florilegium solcher Zeitschriften entstanden. Diese Zeitschriften neuen Typs sind sehr oft gesamtnordisch und führen im Titel die Bezeichnung ‚nordisch‘: Nordisk administrativt Tidsskrift, Nordisk Tidsskrift for international Ret, Nordiskt immateriellt rättsskydd, Nordisk tidsskrift for strafferet usw. Diese nordischen Zeitschriften hatten meistens einen dänischen Chefredakteur, und sie wurden in Kopenhagen gedruckt.

Die schon erwähnte älteste gesamtnordische Zeitschrift Nordisk Tidsskrift for Fængselswesen og praktisk Strafferet wurde vom dänischen Staat unterstützt und musste im Jahre 1911 aufhören, als der Staat aus finanziellen Gründen mehrere Beiträge für kleinere Zeitschriften einstellte. Die Zeitschrift hatte bis zum Ende Mitarbeiter aus allen nordischen Ländern, auch aus Finnland. Schon 1913 wurde ihr Nachfolger Nordisk Tidsskrift for Strafferet (Nordische Zeitschrift für Strafrecht) gegründet. Auch diese Zeitschrift hatte einen Chefredakteur aus Dänemark, und im Vorwort wurde die Aufrechterhaltung der Vorgängerin als eine Ehrensache bezeichnet. In der Tat handelte es sich jedoch um eine völlig neue Zeitschrift, und die Redaktion versprach auch eine Kursänderung. In der alten Zeitschrift waren vor allem Strafvollzugsfragen behandelt worden, während man im neuen Periodikum insbesondere neue Vorstellungen von allgemeinen strafrechtlichen Fragen erörtern wollte. Die Bedeutung der neugegründeten nordischen Kriminalistenvereine wurde hervorgehoben, und die Zeitschrift war offenbar ein Organ der soziologischen Strafrechtsschule. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Titel der Zeitschrift zu Nordisk tidsskrift for kriminalvidenskab (Nordische Zeitschrift für Kriminalwissenschaft) geändert; man wollte damit ausdrücken, dass nicht nur das Strafrecht im traditionellen Sinne, sondern alle kriminalpolitischen Fragen, auch medizinische, psychiatrische und soziologische Gesichtspunkte zum Themenkreis der Zeitschrift gehörten.

Wie erwähnt konzentrieren sich die gesamtnordischen juristischen Zeitschriften meistens auf ein Rechtsgebiet; so wurde die Nordisk Administrativt Tidsskrift (Nordische administrative Zeitschrift) im Jahre 1920 gegründet, weil die in den nationalen Verwaltungen tätigen Juristen sich von den Nordischen Juristentagungen vernachlässigt fühlten und deshalb ein eigenes Organ für das praktische Verwaltungsrecht wünschten. Erst fast ein Jahrhundert nach der Gründung der Tidsskrift for Retsvidenskab wurde 1976 wieder eine allgemeine gesamtnordische Zeitschrift Retfærd. Tidsskrift for marxistisk retsvidenskab (Gerechtigkeit. Zeitschrift für marxistische Rechtswissenschaft) gegründet.

Auch die Tidsskrift for Retsvidenskab war allerdings als ein streng wissenschaftliches Periodikum eine Spezialzeitschrift, und Retfærd war nicht nur eine rechtswissenschaftliche, aber noch dazu eine marxistische Zeitschrift. Außerdem wurde Retfærd als eine dänische Zeitschrift gegründet, obwohl die Zeitschrift von Anfang an auch Vertreter aus den anderen nordischen Ländern hatte. Schon in der ersten Nummer äußerte die Redaktion den Wunsch, dass Retfærd in der Zukunft eine gesamtnordische Zeitschrift werden würde, und heutzutage hat die Zeitschrift eine nordische Redaktion; die einzelnen Nummern werden wechselweise von den nationalen Redaktionsgruppen zusammengestellt. Retfærd war schon von Anfang an für ‚kritische Juristen‘ gedacht. Obwohl die marxistische Prägung allmählich weniger geworden ist, kann Retfærd noch heute als eine ‚radikale‘, ‚progressive‘ oder ‚kritische‘ rechtswissenschaftliche Zeitschrift bezeichnet werden. Laut der gegenwärtigen Programmerklärung „wird das Recht in Retfærd aus einem theoretischen und praktischen Gesichtswinkel analysiert, mit einem Hintergrund nicht nur in Jura, sondern auch in der Soziologie, Kriminologie, Politologie, Geschichtsforschung, Wirtschaft, Ökologie, Anthropologie, dem Feminismus und anderen Wissenschaften um eine kritische Rechtswissenschaft weiterzuentwickeln“.

Die Herausgeber der neugegründeten Nordisk Tidsskrift for Strafferet erwähnten 1913, dass das neue Periodikum auch deshalb ‚nordisch‘ war, „weil die nordischen Länder einzeln zu klein waren um so eine Zeitschrift aufrechtzuerhalten“. Später wurde noch die Abonnentenzahl dadurch sichergestellt, dass die Zeitschrift in ein Mitgliedsblatt der Kriminalistenvereine umgewandelt wurde. Auch für die gesamtnordischen juristischen Zeitschriften war der schwache Absatz ein Dauerproblem. Etwa zwanzig Jahre nach ihrer Gründung hatte die Tidsskrift for Retsvidenskab ungefähr 190 Abonnenten in Norwegen und 120 in Dänemark, aber nur etwa 70 in Schweden. Die Herausgeber der Nordisk Tidsskrift for Strafferet waren Realisten: Für die juristischen Spezialzeitschriften ging es nicht in erster Linie um eine nordische Gesinnung, sondern ein nordisches Profil war auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit.

Die nordischen Zeitschriften wurden auch dadurch ermöglicht, dass die in Schweden, Norwegen und Dänemark gesprochenen vier Sprachen für alle Skandinavier ohne größere Mühe verständlich sind; Beiträge auf Isländisch oder Finnisch wurden in eine der skandinavischen Hauptsprachen übersetzt. Diese Zeitschriften waren allerdings, um die Terminologie von Werner Krawietz zu verwenden, ‚internordisch‘, nur für nordische Leser gedacht, während es lange keine ‚transnordische‘ Zeitschriften für ein internationales Publikum gab. Erst in den 1930er Jahren gab es einen ersten Versuch, da die schon erwähnte Nordisk Tidsskrift for international Ret auch eine Beilage für nicht-nordische Leser Acta scandinavica juris gentium mit Aufsätzen auf Deutsch und vor allem auf Französisch enthielt. Die erste eigentliche ‚transnordische‘ Zeitschrift Scandinavian Studies in Law wurde 1957 in Schweden gegründet. Im Vorwort des ersten Bandes betonte der Chefredakteur Folke Schmidt die Bedeutung der neuen Zeitschrift auch für die nordischen Rechtswissenschaftler:

„Hitherto, however, the communication of Scandinavian lawyers with other legal systems has too often been of a one-way character, for very little Scandinavian legal writing has been published in any language but that of the author. The Scandiavian who writes in his own language remains perforce outside the general exchange of ideas, and any contribution which he may claim to have made will neither get the salutary testing which international scrutiny alone can give nor receive attention in subsequent international discussion.“

Man war sich dieses Problems seit langem bewusst. Schon Hagerup behauptete, ein nordischer Rechtswissenschaftler, der in seinen Werken eine Diskussion mit deutschen Gelehrten begann, sei wie eine Person, die mit einem Schwerhörigen rede: man verstehe alles, was der andere sage, während die eigenen Worte völlig ohne Wirkung in der Luft verschwinden.

Man muss sich, wie erwähnt, schließlich fragen, wie ‚nordisch‘ die gesamtnordischen Zeitschriften inhaltlich betrachtet eigentlich waren, und auch wie man den Begriff ‚nordische Rechtswissenschaft‘ verstehen kann. Die Tidsskrift for Retsvidenskab kann wieder als ein gutes Beispiel dienen, weil in dieser Zeitschrift sowohl die Möglichkeiten als auch die Begrenzungen einer ‚nordischen‘ Rechtswissenschaft deutlich wurden. Hagerup war bis zu seinem Tode im Frühjahr 1921 Chefredakteur, und Sten Gagnér hat mit Recht die Tidsskrift for Retsvidenskab als ‚die Zeitschrift Hagerups‘ bezeichnet. Hagerup war nordisch gesinnt; die nordische Zusammenarbeit und auch die Union mit Schweden wurden von ihm befürwortet. Andererseits stand er der nordischen Rechtswissenschaft kritisch gegenüber. Schon in dem erwähnten Einleitungsaufsatz rügte er offen die dänische Rechtswissenschaft, und seine Einstellung zur schwedischen Rechtswissenschaft war eher geringschätzend. Als Chefredakteur der Tidsskrift for Retsvidenskab versuchte Hagerup gewissenhaft ein vielseitiges nordisches Material anzuschaffen, er schrieb aber selbst sehr wenig über nordisches Recht und nordische Rechtswissenschaft und zeigte offen, dass er viel mehr an der deutschen Doktrin interessiert war. Das Aufsatzangebot wurde somit allseitig nordisch, der Hauptteil der Aufsätze war aber national eingeschränkt zum Recht im Heimatland der Autoren. Dänische und norwegische Autoren konnten zwar auch das norwegische bzw. das dänische Recht behandeln, schwedische Autoren konnten auf die Rechtsentwicklung in Finnland hinweisen, die Barriere zwischen ‚westnordischem‘ und ‚ostnordischem‘ Recht schien aber unüberwindbar. Die Redaktion versuchte immer Besprechungen von einem anderen Land als demjenigen des Autors zu finden, manchmal allerdings mit bescheidenem Erfolg. Der norwegische Rechtshistoriker Ebbe Hertzberg sprach von einem ‚Separatismus‘, weil es am leichtesten war, einen Rezensenten im Heimatland des Autors zu finden. Hagerup schrieb selbst über 120 Besprechungen, davon behandelten aber nur ungefähr zwanzig Besprechungen dänische Werke, nur fünf schwedische Arbeiten und keine Besprechung in Finnland veröffentlichte Bücher, obwohl diese noch zu jener Zeit meistens auf Schwedisch geschrieben worden waren.

Die redaktionelle Linie und der Inhalt der Tidsskrift for Retsvidenskab verblieb auch nach dem Tode Hagerups unverändert, d. h. es entstand nie eine inhaltlich gesamtnordische, nicht einmal eine rechtsvergleichende Rechtswissenschaft, sondern der Inhalt bestand noch aus Aufsätzen über das eigene nationale Recht von Autoren der verschiedenen nordischen Länder. Trotzdem war und ist die Tidsskrift for Retsvidenskab, wie auch die anderen gesamtnordischen Zeitschriften, sehr wichtig für die nordische Zusammengehörigkeit, die heutzutage in zunehmendem Maße von der EU und der Globalisierung im Allgemeinen gefährdet ist. Ich möchte deshalb zum Schluss den ehemaligen dänischen Redakteur der Tidsskrift for Retsvidenskab Bernt Hjejle zitieren:

„Man kann ruhig sagen, dass es in den nordischen Ländern keinen bedeutenden Rechtswissenschaftler gibt, der nicht einen oder mehrere Beiträge geliefert hat zu dieser Zeitschrift, deren Niveau hoch und deren Bedeutung deshalb groß ist. Wenn ein Aufsatz in die Zeitschrift aufgenommen wird, wird er gelesen und bewertet – und dabei auch dessen Autor – von Juristen überall im Norden.“

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pp.52-55